Quo Vadis EU?
Verfasst von califax am Montag, 8. Juni 2009
Quo Vadis EU?
Vor knapp zehn Monaten habe ich schon einmal einen etwas längeren Text zum Zustand und zur Entwicklung der Europäischen Union geschrieben. Ich frage mich, wieviel davon veraltet ist, oder ob nicht gar der ganze Artikel noch stimmt. Heute probiere ich es noch einmal mit einem anderen Gedankengang. Der Anlaß sind natürlich die Wahl des EU-Parlaments sowie diese Diskussion bei den liberalen Wadenbeißern da drüben. Da drüben bin ich ins Tippen gekommen und heraus kam mal wieder etwas zur Verfassung der EU, wie sie sein sollte. Wie sie werden sollte.
Denn statt einer echten Diskussion über Strukturen, Finanzen und Zuständigkeiten der EU-Ebene haben wir immer noch nur dieses absichtlich unverständlich gestaltete Machwerk, dessen Name sogar so menschenfeindlich ist, daß es ersatzweise Lissabonvertrag genannt wird. Ein riesiges Gestrüpp von Vertragsregeln zu allen möglichen Detailthemen (selbst Fischereirecht!) mit zahllosen undurchsichtigen Ausnahmen und Querverweisen. Self-modifying spaghetti code nennt man sowas in der IT und schlägt es dem, der es verbrochen hat, um die Ohren. Folgerichtig wird dieser Vertrag auch von den Völkern Europas abgelehnt. Weswegen man sicherheitshalber nicht das Volk entscheiden lassen will und lieber Abgeordnete auf Linie quetscht. Was wie vorhersehbar dazu führt, daß bei Parlamentswahlen die EU-Skeptiker und EU-Gegner deutlich Rückenwind bekommen. Die gefühlte Avantgarde der europäischen Einigung stellt sich immer deutlicher in Opposition zum Wahlvolk und beschädigt damit die Stabilität und Legitimität der EU.
VolkerD hat drüben bei den Bissigen die Frage auf den Punkt gebracht: Staatenbund oder Bundesstaat?
Entstanden ist die EU als Staatenbund, gedacht zur Verhinderung weiterer Hegemonialkriege zwischen Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Später kamen die wirtschaftlichen Vorteile eines gemeinsamen Binnenmarktes mit einheitlicher Währung hinzu. Es blieb aber strukturell ein Staatenbund mit ein paar Zugeständnissen an das Prinzip der parlamentarischen Kontrolle . Dieser Herkunft aus dem Staatenbund verdanken wir die EU-Kommission, den Zustand des EU-Parlaments und die galoppierende Regulitis, die den Lissabonner Vertrag zu einem unleserlichen internationalen Vertragswerk über jedes Detail der europäischen Kooperation macht.
Ich bin für einen verfaßten Bundestaat, bei dem die Bundeszentrale EU-intern nur da zuständig ist, wo sie von den Mitgliedstaaten als Vermittler angerufen wird, wobei sich die Zuständigkeit dann auch auf die um Hilfe rufenden Mitgliedsstaaten beschränkt. Da bleibt genügend Gestaltungsmacht auf der EU-Ebene, beispielsweise die ganzen Harmonisierungsgeschichten. Die Hauptaufgaben der Zentrale sollen in einer gebündelten Außen- und Sicherheitspolitik liegen. Zur Finanzierung soll die EU-Ebene eigene Steuern erheben, Mitgliedsbeiträge werden abgeschafft.
Es soll ein Doppelkammersystem aus Volkskammer (Repräsentantenhaus) und Staatenkammer (Senat) mit einem direkt gewählten Präsidenten sein:
Die Volkskammer wird häufig neu gewählt, um die Abgeordneten zur häufigen Rechenschaft vor ihren Wählern zu zwingen. Die Volkskammer allein erhebt EU-weite Steuern und Außenzölle. Die Volkskammer allein entscheidet über die Veränderung oder Abschaffung von EU-Steuern. Sie entscheidet allein über die Verwendung aller Finanzmittel der Europäischen Union. Die Erhebung oder Aussetzung von Steuern dient nur der Beschaffung von Geldern, niemals der Belohnung oder Bestrafung von Personen, Organisationen oder Mitgliedsstaaten. Außenzölle sind wegen ihrer außenpolitischen Konsequenzen von der expliziten Zustimmung und Duldung des Senats abhängig. Innenzölle sind nicht erlaubt. Alle Wahlkreise haben dieselbe Anzahl an Wählern. So ist jeder Steuerzahler für die Steuerpolitik genauso wichtig wie sein Nachbar. Die Volkskammer kontrolliert die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder durch Ablehnung oder Entlassung von Personal der EU-Exekutive.
Der Senat ist die Staatenkammer mit derselben Anzahl Senatoren je Mitgliedsstaat und wird in längeren Abständen gewählt, um eine größere Kontinuität der strategischen Arbeit zu gewährleisten. Der Senat beschließt verbindliche Richtlinien zur Außen- und Sicherheitspolitik und bietet den Mitgliedsstaaten Normen zur innereuropäischen Harmonisierung und Kooperation an. Diese Normen gelten ausschließlich für das Territorium derjenigen Mitgliedsstaaten, deren Regierungen das Angebot explizit annehmen. Der Senat bestätigt, verweigert oder beendet Zollerhebungen der Volkskammer. Der Senat kontrolliert die Einhaltung seiner Richtlinien durch Ablehnung oder Entlassung von Personal der EU-Exekutive. Der Senat hat das Recht auf angemessene Finanzierung seiner Tagungen, Veröffentlichungen und Ausschüsse durch die Volkskammer.
Die Exekutive der EU wird ausschließlich durch die Zuweisung von Geldern durch die Volkskammer finanziert und ist über deren Verwendung der Volkskammer gegenüber rechenschaftspflichtig. Die EU-Exekutive hat die alleinige Aufgabe, die Beschlüsse des Senats auszuführen, sowie die Steuern und Zölle der EU-Ebene einzutreiben. An der Spitze der EU-Exekutive steht ein in direkter Wahl von den Bürgern der EU zu wählender Präsident. Der Präsident beruft, leitet und bezahlt das Personal der EU-Exekutive. Er kann sowohl von der Volkskammer als auch vom Senat entlassen werden, wenn er aus Absicht oder mangels Eignung deren rechtmäßige Beschlüsse nicht umsetzt oder die Verfassung mißachtet. Die Entlassung des Präsidenten muß dazu mit Zweidrittelmehrheit beschlossen und von der jeweils anderen Kammer mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Ist ein Beschluß einer Kammer nicht umsetzbar oder hätte gravierenden Schaden für die Sicherheit und Freiheit der EU, ihrer Mitgliedsstaaten oder ihrer Bürger zur Folge, kann der Präsident diesen Beschluß zurückweisen. Wird der zurückgewiesene Beschluß anschließend durch eine Zweidrittelmehrheit der zuständigen Kammer bestätigt, ist das Veto des Präsidenten ungültig. Der Präsident hat das Recht, aus gesundheitlichen oder ethischen Gründen sein Amt aufzugeben und Neuwahlen für das Amt des Präsidenten auszurufen.
Das kam raus, als ich ins Tippen kam. Fehlen noch EU-Verfassungsgericht, Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Bürgerrechte, Wahlsystem für Kammern und Präsident, nationale vs. europäische Streitkräfte, …
Träume über Träume. Unsere Abgeordneten und Kommissare haben sich so schön in ihrem provisorischen Chaos eingerichtet, daß sie keine Verbesserung, schon gar keine offene Debatte wollen. Stattdessen haben wir den Lissabonvertrag, der selbst bei Liberalen antidemokratische Gelüste weckt.