The Outside of the Asylum

Wer wird uns vor denen schützen, die wir zu unserem Schutz rufen?

Ein paar Gedanken zum Kriegsvölkerrecht

Verfasst von califax am Mittwoch, 21. Januar 2009

Das Kriegsvölkerrecht ist Vertragsrecht. Es verpflichtet die Unterzeichner neben den Bestimmungen zum Umgang mit Kriegsgefangenen, nur militärische Ziele anzugreifen und das eigene Militär von Zivilisten fernzuhalten und deutlich als Militär erkennbar zu machen. Wer die Regeln dieses Vertrages bricht, verliert den durch diesen Vertrag eingeräumten Schutz. Insbesondere sind alle militärisch genutzen Objekte, egal ob Häuser oder Krankenwagen legitime militärische Ziele.
(Das geht unter anderem auf eine deutsche Meisterleistung zu Beginn des ersten Weltkriegs zurück, als aus den Fenstern eines deutschen Krankenhauses mit Maschinengewehren das Feuer auf sich zurückziehende russische Einheiten eröffnet wurde, die vorher wegen der kriegsvölkerrechtlichen Immunität von Krankenhäusern auf eine Durchsuchung des Hospitals verzichtet hatten.)

Kriegsverbrechen ist es – unter anderem- , kriegsvölkerrechtlich immune Objekte wie Ansammlungen von Zivilisten, besonders von Kindern, Krankenwagen, Krankenhäuser, Schulen, Universitäten oder UN-Gebäude als militärische Stellung zu nutzen oder in ihrer unmittelbaren Umgebung militärische Stellungen zu errichten; sowie ohne Uniform, als Zivilist gekleidet an Kampfhandlungen teilzunehmen. Alle diese Objekte werden durch ihre militärische Nutzung oder ihre Nähe zu militärischen Stellungen zu legitimen militärischen Zielen. Die rechtliche Schuld für die Toten trägt grundsätzlich der Kriegsverbrecher, also derjenige, der seine Stellung so nahe bei den Nichtkombattanten errichtet hat.

Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Effektivität. Das heißt NICHT, daß man nur soviele Leute umbringen darf, wie der Feind (Welcher Idiot hat eigentlich dieses Märchen in die Welt gesetzt?), sondern, daß sich die Kriegsparteien auf solche Mittel beschränken sollen, die den Kriegsschaden möglichst eng auf die militärischen Ziele begrenzen und dabei möglichst schnell zu einem Ende des Krieges führen. Also: Keine Plünderungen unverteidigter Städte sondern gezielte Schläge gegen feindliche Kämpfer.

Der Einsatz von weißem Phosphor ist entgegen der allgegenwärtigen HAMAS-Propaganda übrigens NICHT illegal. Verboten ist der Abwurf von Flächenbrandbomben auf Zivilisten und das gezielte Brandschatzen von Städten wie im II.Weltkrieg. Das war freilich schon vor der Erfindung von Flugzeugen so.

Die von Israel eingesetzten Nebelgranaten sind genau das: Nebelgranaten. Ob die mit Phosphor oder mit Zeitzünder gezündet werden, spielt kriegsvölkerrechtlich keine Rolle. Übrigens kann jeder mit einem Blick auf den Fernsehapparat selbst die Legalität dieser Granaten nachprüfen: Wären sie Teil der von der Genfer Konvention verbotenen Munition, gäbe es keinen Gazastreifen mehr, sondern nur noch einen Haufen Brandreste.
Es gibt da immer wieder ein großes Mißverständnis: Das Völkerrecht dient eben NICHT dazu, demokratische Staaten wehrlos zu machen, sondern soll lediglich die schlimmsten Exzesse des Krieges abmildern. Damit ist es schon reichlich überfordert, wie ausgerechnet die Kriegsführung derjenigen Staaten und Kriegsparteien zeigt, die üblicherweise am lautesten die UNO anrufen.

Interessant ist, daß ausgerechnet das sonst nicht gerade judenfreundliche Rote Kreuz bestätigt hat, daß die israelischen Nebelwände kriegsrechtlich legal sind. Was wohl daran liegt, daß man sich beim Roten Kreuz damit einigermaßen auskennen muß. Der neutrale Sanitätsdienst zwischen Fronten ist numal die ursprüngliche und hauptsächliche Aufgabe des Roten Kreuzes.

Ebenso interessant ist, was der Spiegel in der Schlagzeile daraus gemacht hat: Das Rote Kreuz verteidige den Phosphoreinsatz der IDF. Wenn das Rote Kreuz jemals irgendetwas verteidigt hat, dann war es ganz sicher nie der Einsatz irgendeiner noch so harmlosen Waffe…
Aber für den Onlinespiegel muß eben alles schwarz und weiß sein. Neutralität? Was ist das?

Weiterhin gilt die moralische Verpflichtung, die Zivilbevölkerung zu warnen, bevor man angreift, damit die Nichtkombattanten den Kopf einziehen können. Die IDF versucht das mit Radio, Fernsehen, Flugblättern, SMS und Telefonanrufen und kündigt die Bombardierung von Gebäuden oft bis zu einen Tag vorher an.

Wie die HAMAS handelt, ist bekannt. Gäbe es die Absperrung Gazas nicht, wären auch die letzten Jahre ständig Cafes, Schulbusse und Imbisstände in Israel in die Luft gesprengt worden. Stattdessen wurden eben Raketen und Artilleriegranaten abgeschossen und immer wieder die Grenzübergänge angegriffen. Natürlich nur, wenn man gerade nicht damit beschäftigt war, die eigenen palästinensischen Nachbarn innerhalb des Gazastreifens zu massakrieren.

Und nun wird es wirklich spannend. Wer ist in diesem Krieg eigentlich an das Kriegsvölkerrecht gebunden?
Die HAMAS hat die entsprechenden Verträge nicht unterschrieben. Sie ist deshalb nicht an die entsprechenden Verpflichtungen gebunden und hat auch kein Recht auf ihren Schutz.
Ein palästinensischer Staat, der die Verträge unterzeichnet hätte, existiert nicht und hat nie existiert. Eventuelle alte Verträge der PLO oder Fatah werden von der HAMAS nicht anerkannt.

Israel hat zwar unterschrieben, ABER: das Kriegsvölkerrecht gilt ja nur für Kriege zwischen Staaten, sowie deren Parteigänger, WENN und nur wenn, die Staaten und Parteien die entsprechenden Verträge unterschrieben haben oder sich anderweitig zu ihnen bekennen und sie einhalten.
Das tut die HAMAS nicht. Israel hält sich in seiner Kriegsführung derzeit zwar an eine sehr eingeengte Interpretation des Kriegsvölkerrechts (so eng, wie sie sonst kein anderer Staat im heißen Krieg praktiziert), aber da der Gegner die Vertragsbedingungen nicht einhält, ist es auch nicht daran gebunden. Den aus dem Kriegsvölkerrecht resultierenden Schutz hat Israel sowieso noch nie bekommen. Für seine Kriegsgegner war es bisher immer egal, ob israelische Kinder oder israelische Soldaten sterben.
Auch diesmal: Die HAMAS hat dazu aufgerufen, weltweit Juden und Israelis zu ermorden. Wen interessiert schon, ob das Soldaten sind?

Das Kriegsvölkerrecht schützt und verpflichtet beide Parteien nicht. Israel hält sich trotzdem dran und geht noch weit darüber hinaus, was der IDF ernsthafte militärische Nachteile bringt, wenn beispielsweise IDF-Truppen aus UN-Gebäuden beschossen werden. Das Kriegsvölkerrecht würde die sofortige Einebnung dieser Gebäude erlauben, ebenso wie es die Jagd nach UNRWA-Mitarbeitern und deren kriegsgerichtliche Prozessierung erlauben würde, da die Mitarbeiter des UNRWA schon ziemlich lange von der HAMAS bezahlt werden.
Der letzte prominent gewordene UNRWA-Schuldirektor war – nach HAMAS-Angaben – der Chef der HAMAS-Artillerieabteilung und verantwortlich für zahllose Angriffe auf israelische Zivilisten. Die HAMAS hat ihn mit allen Ehren begraben und seine militärischen Verdienste gewürdigt, während UNRWA noch herumposaunte, er wäre ein Zivilist gewesen.

Ergo: Man kann noch froh sein, daß sich das Grauen dieses Krieges nicht so ausgedehnt hat, wie bei der Ausrottung der palästinensischen Bewegung in Syrien. Was wohl schlicht daran liegt, daß Israel ein demokratischer Rechtsstaat mit Meinungsfreiheit ist. Es gibt Grenzen für das, was die israelische Öffentlichkeit ihren Streitkräften zumutet und zugesteht.

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