Vibrationsschutz-Arbeitsschutzverordnung“ soll die Arbeitnehmer vor zu starken Erschütterungen, beispielsweise beim Bohren, schützen. Ziel ist, der „Weißfingerkrankheit“ vorzubeugen – sie kann allerdings auch durch Kälte ausgelöst werden und ist 2004 nur zweimal aufgetreten. Trotzdem müssen die rund 90.000 deutschen Bauunternehmen laut Verordnung nicht nur Gefährdungsbeurteilungen durchführen, sondern auch für jeden Mitarbeiter umfangreiche „Vibrationskonten“ führen, auf denen die individuellen Vibrationsmessdaten festgehalten werden. Ob die Beteiligten wirklich verstehen, wie viele Vibrationen beim Bohren zulässig sind, darf jedoch bezweifelt werden: „Die Bewertung des Ausmaßes der Exposition für Hand-Arm-Vibrationen erfolgt nach dem Stand der Technik anhand der Berechnung des auf einen Bezugszeitraum von acht Stunden normierten Tagesexpositionswertes A(8); dieser wird ausgedrückt als die Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate (Gesamtwert) der Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung in den drei orthogonalen Richtungen a (tief)hwx, a (tief)why, a (tief)hwz.“
Quelle: Welt – Warum Marmelade jetzt Konfitüre heißen muss.
Ich hätte da einen absolut wichtigen und völlig durchdachten Vorschlag: