Wir haben doch nichts zu verbergen!
Verfasst von califax am Dienstag, 11. März 2008
Gerade beim Lawblog gelesen:
Beim Bundeskriminalamt ging dieser Tage ein bemerkenswertes Schreiben ein. Ein großer Internetprovider zog mit dem Ausdruck des Bedauerns eine Auskunft zurück. In dieser Auskunft hatte der Provider dem Bundeskriminalamt mitgeteilt, welcher Kunde am 29. August 2007 mit einer bestimmten IP-Adresse im Netz unterwegs war.
Ist ja nur ein Einzelfall. Bestimmt.
Das Bundeskriminalamt hatte die Auskunft verlangt, weil bei “anlassunabhängiger Recherche” die IP-Adresse in einer Tauschbörse aufgefallen war. Über den zugeordneten Rechner standen eine Menge Kinderpornos zum Download bereit.
Also bei Kinderpornographie muss nunmal durchgegriffen werden. Da darf man die Polizei doch nicht behindern!
Für den benannten Kunden hatte die Auskunft dramatische Folgen. Hausdurchsuchung, Beschlagnahme des Heim-PCs und des Firmennotebooks, Vernehmung und sicherlich auch einige nicht sehr lustige Gespräche im Familienkreis. Das volle Programm eben, mit all seinen mitunter katastrophalen Folgen.
Gummizelle. Wer schützt uns vor den Wärtern?
Nachtrag: IP-Verwechslung führt zu falschem Kinderporno-Verdacht